AGB
I. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Rollladenservice Müller, Stefan Müller, Rotdornweg 8a, 91126 Schwabach, Telefon, (0 911-9964126, Fax 0911-9964127, Mail info@rsm26.de (im Folgenden kurz Rollladenservice Müller) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht zum Bestandteil der geschlossenen Verträge.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Rollladenservice Müller, stellen lediglich ein Angebot an Rollladenservice Müller zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung dient nur zur Bestätigung des Empfangs des Angebots des Kunden und ist keine Annahme des Vertrages durch Rollladenservice Müller.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Rollladenservice Müller mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware
2. Lieferung
2.1 Rollladenservice Müller liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer und zzgl. Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Rollladenservice Müller (nachfolgend: Vorbehaltsware).
4. , Rücktritt, Umbuchung
Es besteht unbeschadet des Verbraucherwiderrufsrechts die Möglichkeit, jederzeit durch eine eindeutige Erklärung des Auftragnehmers an den Auftraggeber den Termin abzusagen, zu verschieben oder von diesem ganz zurückzutreten. Wird von einer verbindlichen Terminvereinbarung – gleich, aus welchem Grund – zurückgetreten, dieser abgesagt kann Rollladenservice Müller, bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 5 Werktage vor dem Termin), einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen – insbesondere für die für den Kunden reservierte und dadurch eingeplante Zeit – verlangen und diese dem Kunden in Rechnung stellen, es denn der Auftraggeber ersparte sich die tatsächlichen Aufwendungen, insbesondere durch Aufnahme neuer Aufträge. Für den Ausfall eines vereinbarten Termins, können ohne vorherige fristgerechte Absage, so kurzfristig im Regelfall keine Termine mit anderen Kunden vereinbart werden. Für die damit entstehende Leerzeit und den damit verbundenen finanziellen Ausfall kommt der Kunde im Regelzeit daher auf, da er diesen Zeitraum exklusiv für sich persönlich reserviert.
In der Regel belaufen sich die Stornogebühren, die im Falle einer Absage/Stornierung des Termins unter 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin , auf ab 49,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer, es sei denn der tatsächlich entstandene Schaden ist niedriger
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt außerdem Folgendes:
5.1 • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Rollladenservice Müller bis zur Erfüllung sämtlicher Rollladenservice Müller gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
5.2 • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Rollladenservice Müller erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
5.3 • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
5.4 • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Rollladenservice Müller , die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Rollladenservice Müller . Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Rollladenservice Müller unverzüglich zu benachrichtigen.
5.5 • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Rollladenservice Müller ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Rollladenservice Müller abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
5.6 • Auf Verlangen von Rollladenservice Müller hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Rollladenservice Müller die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
5.7 Rollladenservice Müller wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemme freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
6. Gewährleistung
6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
6.2 Ist der Kunde Kaufmann entscheidet Rollladenservice Müller über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB.
6.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung, es sei denn diese sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden
7. Haftung Schadensersatzansprüche der Parteien sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Parteien nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Parteien nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren haben oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
III. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter Ziffer II. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
1.6 .Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Rollladenservice Müller kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist Rollladenservice Müller berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, das Werk vertragsgemäß hergestellt und die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7. Versuchte Instandsetzung
Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objekts beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben werden oder das Objekt nicht Instand gesetzt werden weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt oder der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, es sei denn die Aufwendungen sind dadurch verursacht, dass der Auftragnehmer es versäumte, rechtzeitig zu erkennen, dass die bestellte Reparatur nicht oder nicht mit einem verhältnismäßigen Aufwand durchgeführt werden kann. .
8. Stundenlohnberechnung:
1 Stunde = € 88,06 (entsprechend € 74,00 zzgl. 19% USt € 14,06) je Meister – Servicetechniker
Berechnet werden jede angefangenen 30 Minuten.
Die Mindestberechnung je Servicetechniker beträgt 1,0 Stunden zzgl. einer Anfahrt !
Die Anfahrt wird entsprechend der Erfordernis einmal je Tag berechnet, Zeiten für Zwischenfahrten (z.B. für erforderliche Materialbesorgungen) am Ausführungstag werden als Ausführungszeit berechnet.
9. Einsatzpauschale bei Nichtbeauftragung der Reparatur
Wird der Auftragnehmer zum Kunden beordert, um eine Begutachtung, Fehleranalyse oder Erstberatung durchzuführen, und entscheidet sich der Kunde sodann aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen gegen die Ausführung der angebotenen Reparatur oder Dienstleistung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale für die erfolgte Anfahrt und die aufgewendete Zeit zur Begutachtung/Beratung zu berechnen. Die Pauschale beträgt für die An- und Abfahrt sowie die Erstberatung vor Ort pauschal 59,50 EUR brutto.
10. Erweitertes Pfandrecht
Rollladenservice Müller steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem Aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auf die Freigabeklausel unter Ziffer II.5.7 wird hingewiesen.
11. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Rollladenservice Müller unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Rollladenservice Müller Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Rollladenservice Müller für diese Arbeiten, es sei denn der Kunde hat der Rollladenservice Müller zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, welche ergebnislos verstrichen wurde. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
IV. Schlussbestimmung
1. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Rollladenservice Müller und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41
2. Es gilt für alle unter Einbeziehung diese AGB geschlossene Verträge das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Unternehmer, so wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträgen Schwabach vereinbart.

